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Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung

Sie können nun auf diesem Wege eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen. Wenn gewünscht erhalten Sie im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

Beschreibung

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

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Um eine erweiterte Auskunft (nach § 45 BMG) über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Sie sind als antragstellende Person einer erweiterten Melderegisterauskunft verpflichtet, die gesuchte Person über das Einholen der erweiterten Melderegisterauskunft zu informieren. Im Hinblick auf die Erfüllung von Informationspflichten nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Melderegisterauskunft beachten Sie bitte die Vorgaben des § 45 Absatz 2 Bundesmeldegesetz.

Es ist erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Dies sind:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.

Ist eine Identifizierung aufgrund der Angaben nicht möglich, wird keine Auskunft erteilt.

Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.

Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:

Familienname und Vorname(n)

sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)

Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:
Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:
- Rheinbach, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
- der Ort aus dem der Zuzug nach Rheinbach erfolgte.

Für jede Anfrage einer einfachen Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 11 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA).

Zuständige Einrichtungen