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Führerschein beantragen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen von Kraftfahrzeugen als Führerschein mitgeführt werden.
Wer einen Führerschein bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Fahrlehrerin oder beim Fahrlehrer abgegeben werden, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet.
Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen im Original vor.
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
- Sofortmaßnahmen am Unfallort (bis 20.10.2017) oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Klassen D1, D1E, D und DE)
- Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu beantragen) für die Klassen D1, D1E, D und DE
Alle anderen Anträge geben Sie bitte beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt persönlich ab. Ausnahme: Bei Staatsangehörigkeit zu einem Staat außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei den Führerscheinstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.
- Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Der Hauptwohnsitz der Antragsstellerin/des Antragstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
- Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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Zulassungs- und Führerscheinstelle -rechtsrheinisch-
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-939 - Fax:
02241 132081 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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Zulassungs- und Führerscheinstelle -linksrheinisch-
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- Kalkofenstraße 2
- 53340 Meckenheim
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- Telefon:
02225 94090 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
-