Suche
Bürgergeld beantragen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Voraussetzungen für Bürgergeld
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Das Jobcenter benötigt von Ihnen den Antrag, Anlagen und Nachweise. Nachweise sind Dokumente, die Ihre Angaben belegen. Weitere Informationen und dazu, wie es danach weitergeht, erhalten Sie auf unserer Seite „Antrag und Bescheid“.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Jobcenter Rhein-Sieg Geschäftsstelle Rheinbach
-
- Römerkanal 56
- 53359 Rheinbach
-
- Telefon:
02225 99993-499 - Fax:
02241 3978-499 - E-Mail:
jobcenter-rhein-sieg.team755@jobcenter-ge.de
- Telefon:
-