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Bauantragsformulare BauO NRW
Kurzbeschreibung
Hier finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke zur BauO NRW 2018
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Beschreibung
Grundsätzlich ist für alle Baugenehmigungsverfahren ein formeller Bauantrag erforderlich. Je nach der Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.
Bauantrag: § 69 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Verbindung mit der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
Bauvoranfrage: § 71 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Verbindung mit der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
Neue Landesbauordnung seit 01.01.2019 in Kraft
Zum 01.01.2019 ist die neue Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) in Kraft getreten. Es handelt sich um ein neues Gesetz, keine Änderung der bisherigen BauO NRW. Die aktuelle Fassung ist seit dem 01.01.2024 gültig.
Die neue Landesbauordnung erweitert gegenüber der bisherigen Landesbauordnung den Katalog der Vorhaben, die keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften!So kann ein Vorhaben zwar verfahrensfrei, dennoch unzulässig sein, weil es z.B. gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes oder Vorschriften des Abstandsflächenrechts verstößt. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei den Sachbearbeitern der Bauaufsicht.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-321 - Fax:
02226 917-215 - E-Mail:
bauordnung@stadt-rheinbach.de
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