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Belehrung für Lebensmittelpersonal

Beschreibung

Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden. Diese Belehrung kann jetzt auch online zuhause durchgeführt werden. Dafür hat der Rhein-Sieg-Kreis einen entsprechenden Film entwickelt. Er vermittelt das benötigte Wissen für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln. Nach wie vor ist es aber auch möglich, per E-Mail eine schriftliche Belehrung zu beantragen.

Belehrungen für Personal im Umgang mit Lebensmitteln
Bis auf weiteres findet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln ausschließlich in schriftlicher Form beziehungsweise online und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt. 
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vielzahl der Anfragen kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Wir bitten um Verständnis.

  • Ausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Dolmetscherin/Dolmetscher in Ihrer Sprache
  • bei Minderjährigen: Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder schriftliche Einwilligung auf einem Vordruck (siehe Links und Downloads)

Gebühren

  • Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro
  • Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu)

Die für die Online-Belehrung anfallende Gebühr können Sie mit Giropay oder Kreditkarte bezahlen.

Zuständige Einrichtungen