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Abnahmen von Bauvorhaben
Beschreibung
Im Regelfall werden bei einem Bauvorhaben zwei Bauzustandsbesichtigungen (Abnahmen) erforderlich:
- nach Erstellung des Rohbaus (nach Errichtung des Dachstuhls, jedoch vor Dacheindeckung)
- nach Fertigstellung des Gebäudes, aber vor Inbenutzungnahme bzw. Bezug
Welche Abnahmen bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich sind, und welche Nachweise Sie vorhalten müssen, entnehmen Sie Ihrer Baugenehmigung. Die Termine sind rechtzeitig (ca. eine Woche vorher) bei der Bauordnungsbehörde anzuzeigen. In Einzelfällen kann die Bauaufsichtsbehörde auf Abnahmen verzichten, oder aber zusätzliche Termine -Bauüberwachungstermine- wahrnehmen, wenn das Bauvorhaben dies erfordert. Sowohl die Abnahmen als auch die Bauüberwachungstermine sind gebührenpflichtig.
Darüber hinaus sind bei fliegenden Bauten (z.B. Zelte größer 75m², Bühnen, Fahrgeschäfte) Gebrauchsabnahmen durchzuführen. Diese sind mindenstens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Hierzu verwenden Sie bitte die entsprechende Anzeige. Zur Gebrauchsabnahme sind die Prüfbücher der fliegenden Bauten vorzuhalten.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-321 - Fax:
02226 917-215 - E-Mail:
bauordnung@stadt-rheinbach.de
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