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Gewerbeangelegenheiten
Kurzbeschreibung
Hier können Sie Angelegenheiten bezüglich eines Gewerbes elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
- Wenn Sie einen Gewerbebetrieb innerhalb der Stadt Rheinbach ausdehnen, wechseln oder verlegen möchten, müssen Sie diesen ummelden.
- Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen.
- Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Gewerbeummeldung:
- Eine unterlassene Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Zur Anzeige verpflichtet ist die oder der Gewerbetreibende selbst.
Gewerbeanmeldung:
- Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:
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- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Gewerbeabmeldung:
- Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).
- Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-358 - Fax:
02226 917-140 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-rheinbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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