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Bürgerbüro

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 32.2

Beschreibung

Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist für folgende Dienstleistungen zuständig:

  • An-, Ab- und Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie Reisepässe
  • Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Auskunftssperren
  • Beglaubigungen (keine Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- und Sterbeurkunden - außerdem ist zu beachten, dass bei Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten die Vorlage einer Übersetzung verlangt wird, siehe § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Fischereischeine
  • Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Gewerbenangelegenheiten
  • Gaststättenangelegenheiten
  • Genehmigungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
  • Fundsachen

Im Serviceangebot befinden sich auch folgende Dienstleistungen, die ím Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden:

  • Entgegennahme von Führerscheinanträgen (sowie Umtausch für den Kartenführerschein)
  • Abmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Änderungen Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
  • Ausländerangelegenheiten 

Anschrift

  • Bürgerbüro
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Kontakt

Zuständige Kontaktperson