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Asyl und Integration

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 50.2

Beschreibung

Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können an Geflüchtete gezahlt werden, die sich z.B. in einem laufenden Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Ob eine Leistungsberechtigung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt, hängt u.a. vom Aufenthaltsstatus ab.

Die wirtschaftlichen Hilfeleistungen umfassen insbesondere:

  • die Sicherung des Lebensunterhaltes,
  • Beihilfen und die
  • Krankenhilfe.

Die Leistungsgewährung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Für genaue Auskünfte ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Die Unterbringung Geflüchteter erfolgt in städtischen Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen. Dabei liegt der Fokus auf einer dezentralen Verteilung im Stadtkern und in den Ortschaften von Rheinbach.

Anschrift

  • Asyl und Integration
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Kontakt

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