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Wahlamt

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 10.3

Beschreibung

Das Wahlamt der Stadt Rheinbach ist für Sie jederzeit Ansprechpartner zu all Ihren Anliegen und Fragen rund um das Thema Wahlen.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Nordrhein-Westfalen lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, auch wenn sie ihre Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Anschrift

  • Wahlamt
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Kontakt

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Montag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr