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Registerportal

Kurzbeschreibung

Auf dem Registerportal finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

Beschreibung

Das Registerportal der Länder ist das von den Landesjustizverwaltungen bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Rechtsträgerregistern der Justiz, die bei den Registergerichten geführt werden, abrufbar sind. Es wird im Auftrag der Landesjustizverwaltungen vom Land Nordrhein-Westfalen betrieben.

Soweit in den Ländern strukturierte Informationen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um einen unverbindlichen Service. Der Inhalt kann in speziellen Fällen vom Inhalt des aktuellen Abdrucks abweichen und diesen ggf. nicht vollständig wiedergeben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.