Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Rheinbach hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite - Kommunalportal der Stadt Rheinbach - und ihre Unterkapitel.

Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am 24.02.2023.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik sowie technische Umsetzung

Die oben genannte Internetseite ist ein Mandant vom Kommunalportal.NRW, welches durch den Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
Mühlenstraße 51
53721 Siegburg
geschaeftsstelle@kdn.de
www.kdn.de

Bislang wurde es per Selbsttest auf Barrierefreiheit geprüft. Eine unabhängige Prüfung des Kommunalportal.NRW durch ein spezialisiertes Drittunternehmen ist beauftragt, aber steht aufgrund der allgemeinen Ressourcen-Engpässe in diesem Bereich noch aus. Über eine Vereinbarkeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen sind daher derzeit noch keine genauen Angaben vorhanden.

Die technische Umsetzung und Betreuung sowie das Hosting des Portals erfolgt durch die regioIT und die SIT. Die Bereitstellung und das Hosting der Online-Formulare erfolgt durch Form-Solutions und die SIT.

regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbh
Lombardenstr. 24
52070 Aachen
Tel.: +49 241 413 59-0
info@regioit.de
www.regioit.de

Südwestfalen IT (SIT) GmbH
Sonnenblumenallee 3
58675 Hemer
Tel.: +49 271 30 321-0
info@sit.nrw
www.sit.nrw

Form-Solutions GmbH
Bahnhofstraße 10
76137 Karlsruhe
Tel.: +49 721 754055-0
info@form-solutions.de
www.form-solutions.de

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz der Bemühungen können bei Ihnen nachfolgende Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Einschränkungen durch die Verwendung von Standardsoftware

Das basiert auf der Standardsoftware Liferay Portalsystem, im folgenden "Portalsoftware" genannt. Nachfolgend aufgeführte Barrieren der Portalsoftware können nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand verringert werden.

  • Nicht-Text-Inhalt:

Es kann vorkommen, dass einige grafische Bedienelemente keine Alternativtexte haben (z. B. kleine Grafiken neben Hyperlinks).

  • Informationen und Beziehungen:

Dynamisch generierte Tabellen weisen nicht in jeder Spalte eine Überschrift auf.

  • Sichtbarer Fokus:

Das Bedienelement welches den Fokus hat, kann ggf. nicht immer deutlich genug hervorgehoben werden, da die Fokussteuerung durch die Portalsoftware übernommen wird.

  • Beschriftung im zugänglichen Namen:

Die sichtbaren Namen einiger Elemente können teilweise von Namen des Elements im Markup abweichen.

  • HTML-Syntax:

Der HTML-Code wird dynamisch erzeugt, dabei kann es vorkommen, dass der HTML-Code nicht immer zu 100% Syntaxkonform ist.

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Rheinbach aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.