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Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch

Kurzbeschreibung

Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Flächennutzungsplan erfolgen auf formlosen Antrag

Beschreibung

Die Öffentlichkeit – zu der auch Kinder und Jugendliche gehören – kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.