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Zoll-Auktion

Kurzbeschreibung

Das Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden.

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Versteigerungsbedingungen:

§ 1 Zoll-Auktion

(1) Die Generalzolldirektion führt unter der Domain www.zoll-auktion.de eine permanente öffentliche Versteigerung (Zoll-Auktion) durch.

(2) Die Durchführung von Zoll-Auktion obliegt dem Hauptzollamt Gießen, Arbeitsbereich Zoll-Auktion, Leinenweberstr. 2, 36251 Bad Hersfeld (Betreiber).

(3) Über Zoll-Auktion werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert. Es handelt sich um

  • a) gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
  • b) ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs die als "Privatrechtliche Auktion" besonders gekennzeichnet werden oder
  • c) sonstige Gegenstände, an denen der Bund, das Land oder die Kommune Eigentum erworben hat wie z.B. Fundsachen (§§ 965, 978 BGB), unanbringbare Sachen (§ 983 BGB) und Fiskalerbschaften (§ 1936 BGB).

(4) Die Versteigerung erfolgt für unter Buchstabe a) gennannte Sachen nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Andere als unter Buchstabe a) angeführte Sachen werden nach den Vorschriften des Privatrechts (§§ 156, 474 BGB, §§ 373ff HGB) versteigert.

(5) Anbieter sind vom Betreiber zugelassene Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Anbieter können auch entsprechende juristische Personen des öffentlichen Rechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Juristische Personen des Privatrechts werden nicht zugelassen.

(6) Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der Sachen in Zoll-Auktion und zuständig für die Abwicklung nach Zuschlagserteilung ist der jeweilige Anbieter. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Anbieter und Bieter.

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