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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Die Antragstellung für Wohngeld kann Online erfolgen!  ->

Beschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Wohngeld-Seite des Ministeriums Wohngeld-Seite des Ministeriums (inklusive Erklär-Video) .

 

  • Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen: Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere: Mietvertrag, ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung. Eigentümer: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, aktueller Grundsteuerbescheid.
  • Zusätzlich: aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), Nachweis für Unterhaltszahlungen, Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
  • Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B.Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.