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Jagdschein

Beschreibung

Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.

Bis auf Weiteres ist die persönliche Antragsstellung nicht möglich. Antragsstellende werden gebeten, die Unterlagen per Post einzureichen.

Für diese Dienstleistung müssen sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW.

Damit Sie sich anmelden können, muss die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweises aktiviert sein und Sie benötigen Ihre sechsstellige PIN. (Nach der Beantragung eines neuen Personalausweises versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Ausweisinhaber*in. Bei Fragen und Problemen zur Online-Ausweisfunktion wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice oder das Bürgeramt der Kommune Ihres Wohnorts.)

Weiter benötigen Sie ein geeignetes Smartphone oder einen Laptop/PC mit Kartenlesegerät und die AusweisApp2, welche Sie >>hier kostenlos herunterladen können.

Für die Beantragung dieser Onlinedienstleistung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahre verwenden bitte den Vordruck in Papierform.

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
  • Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
  • bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).

Zu entrichtende Gebühr:

  • Jahresjagdschein - 35,00 Euro
  • 2-Jahresjagdschein - 50,00 Euro
  • 3-Jahresjagdschein - 65,00 Euro
  • Tagesjagdschein - 15,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage.

Zuständige Einrichtungen