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Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung

Beschreibung

Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich (persönlich) oder schriftlich anzumelden. Bei einer schriftlichen Anmeldung muss von beiden Eheschließenden die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung), zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden. Für den Fall das nur ein Eheschließender zur Anmeldung nicht persönlich erscheinen kann, hat nur dieser die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung) auszufüllen.

Zuständige Einrichtungen