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Bebauungspläne im Verfahren
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Beschreibung
Grundsätzlich schreibt das Baugesetzbuch ein verbindliches Regelverfahren für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes vor. Möglichkeiten der Abweichung von diesem Regelverfahren bieten § 13 Baugesetzbuch „vereinfachtes Verfahren“ und § 13 a Baugesetzbuch „beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“.
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Zuständige Einrichtungen
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Stadtentwicklung
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- E-Mail:
planung@stadt-rheinbach.de
- E-Mail:
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Bauverwaltung, Bauordnung, Denkmalschutz, Planung
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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