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Bebauungspläne im Verfahren

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Beschreibung

Grundsätzlich schreibt das Baugesetzbuch ein verbindliches Regelverfahren für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes vor. Möglichkeiten der Abweichung von diesem Regelverfahren bieten § 13 Baugesetzbuch „vereinfachtes Verfahren“ und § 13 a Baugesetzbuch „beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“.

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Zuständige Einrichtungen