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Bestellung von Personenstandsurkunden

Beschreibung

Mithilfe des folgenden Formulars können Sie Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden bei der Stadt Rheinbach online beantragen. Folgende Angaben sind bei Urkundenbestellungen immer erforderlich:

  • Vorname, Familienname, Geburtsname und Adresse
  • Verwandtschaftsverhältnis zur beurkundeten Person
  • welche Urkunde(n) wird bzw. werden benötigt
  • für welchen Zweck

Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können im Folgenden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Beglaubigter Geburtenregisterausdruck
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Lebenspartnerschaftsregisterausdruck
  • Sterbeurkunde
  • Beglaubigter Sterberegisterausdruck
  • Bescheinigung über eine Namensänderung

Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:

  • die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
  • sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte)
  • seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt
  • die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)
  • beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner)
  • die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen