BIS: Suche und Detail

Grundstückszufahrt

Beschreibung

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Straßenaufbrüche im öffentlichen Bereich dürfen nur auf Antrag und Genehmigung durch die Stadt Rheinbach ausgeführt werden. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann, auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken. Die Arbeiten durchführen darf nur ein in die Handwerksrolle eingetragenes Straßenbau- oder Tiefbauunternehmen, welches eine Gewähr dafür bietet, dass die notwendigen Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden. 

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Die entstehenden Kosten werden durch den/die Grundstückseigentümer/in getragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen