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Einkommensbescheinigung als Anlage zum Zinssenkungsantrag der NRW Bank
Beschreibung
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) regelmäßig über die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Die Zinssenkung ist abhängig von der Einkommenssituation.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Die Einkommensprüfung und die Erteilung der notwendigen Bescheinigung für die NRW.Bank erfolgt durch die Kommune.
Für die Erteilung einer Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 € an. Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-0 - Fax:
02226 917-155 - E-Mail:
soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de
- Telefon:
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