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Baudenkmäler
Beschreibung
Förderfähige Maßnahmen:
- Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz
- Restaurierungsmaßnahmen
- Konservierungsmaßnahmen
- Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes des Denkmals
- Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes
- Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen
- Austausch „Kunststofffenster“ / „Kunststofftür“ gegen Holzfenster/Holztür in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung
- Wiederherstellung Treppenanlage nach bauzeitlichem Vorbild
- Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial
Nicht förderfähige Maßnahmen:
- Energetische und technische Ertüchtigung, z. B.
- Erneuerung Heizungsanlage
- Elektroanlagen
- Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz, z. B.
- Restaurierbare Fenster
- Restaurierbare Türen
Voraussetzungen sind:
- Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Stadt Rheinbach eingetragen sein bzw. sich zumindest im Eintragungsverfahren befinden.
- Für die zu bezuschussende Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt worden sein.
- Ein Antrag auf Pauschalmittel ist schriftlich zu stellen, hierzu sind Kostenvoranschläge einzureichen.
Objektbezogene Fördersumme:
- Die Fördersumme richtet sich nach der Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Kosten aller eingegangenen Anträge und der Höhe der Mittelzuweisungen des Landes und der Stadt.
- Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen werden prozentual höher gefördert als Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes (s. Förderfähige Maßnahmen).
Eigenleistung:
- Eigenleistungen können im Einzelfall (vorherige Abstimmung mit der UDB und Stundennachweis erforderlich) mit € 15,00 zur Berechnung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten herangezogen werden.
Antrag / Auszahlung:
- Der Antrag auf Zuweisung von Pauschalmitteln ist VOR Ausführungsbeginn, sinnvollerweise zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zu stellen.
- Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und – sofern für die beantragte Maßnahme ein Zuschuss möglich ist – eine Inaussichtstellung der Förderung. Die Höhe des Zuschusses lässt sich erst nach Vorliegen der Schlussrechnungen aller Antragsteller ermitteln.
- Nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis darf die Maßnahme umgesetzt werden. Über Beginn und Abschluss ist die Untere Denkmalbehörde (UDB) zu informieren.
- Die Original-Schlussrechnung/en ist/sind nach Abschluss der Arbeiten einzureichen.
Zuschüsse aus Mitteln der Pauschalzuweisung setzen sich in der Regel aus 60 % Landesmitteln und 40 % städtischen Mitteln zusammen. Der Fördersatz beträgt für Private bis zu 50 % und für Kirchen bis zu 30 %.
Auf diese Zuweisung gibt es keinen Rechtsanspruch, da es sich um freiwillige Leistungen handelt.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauverwaltung, Liegenschaften, Denkmalschutz
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-0 - Fax:
02226 917-372 - E-Mail:
bauverwaltung@stadt-rheinbach.de
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