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Reitangelegenheiten

Beschreibung

Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.

Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern ​gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich.

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Seite „Reiten im Rhein-Sieg-Kreis“.

  • Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
  • Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) 
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Antrag Reitkennzeichen
  • Antrag Jahresaufkleber

Reitabgabe 2022:

Die Jahresaufkleber – gültig für ein Kalenderjahr – werden für Privatpersonen gegen eine Gebühr von 30,48 Euro, neue Kennzeichen für 10,00 Euro (Neuanträge komplett = 40,48 Euro) abgegeben.

Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 80,48 Euro für den Jahresaufkleber und 10,00 Euro für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 90,48 Euro für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber).

Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - senden wir Ihnen zum Jahresanfang automatisch zu. Sollte Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1. November des Vorjahres erfolgen. Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheides vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.