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Briefwahl beantragen

Kurzbeschreibung

Mit der Online-Anwendung OLIWA haben Sie die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ganz bequem über das Internet oder mobil mit dem Smartphone zu beantragen.

Beschreibung

Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

 

Online-Briefwahlantrag

Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag. Die Online-Beantragung ist ab dem 04. August 2025 (10:00 Uhr) bis zum 12.09.2025 (15:00 Uhr) möglich.

 

-Hier können Sie den Online-Briefwahlantrag stellen-

 

  • Antrag über die Wahlbenachrichtigung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen.

 

  • Schriftlicher Antrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

E-Mail an: wahlamt@stadt-rheinbach.de

 

Ihren Antrag senden Sie an:

Stadt Rheinbach

Wahlamt

Schweigelstr. 23

53359 Rheinbach

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

 

  • Persönlich im Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 11.08.2025 geöffnet. Dort können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich beantragt werden. Auch die Stimmabgabe ist direkt vor Ort möglich.

 

 

Öffnungszeiten des Wahlamts

 

Montag:                8-12 Uhr, 14-15.30 Uhr

Dienstag:              8-12 Uhr, 14-15.30 Uhr

Mittwoch:             8-12 Uhr, 14-15.30 Uhr

Donnerstag:         8-12 Uhr, 14-18 Uhr

Freitag:                 8-11.30 Uhr

 

 

Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?

 

Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 12.09.2025, 15 Uhr, bei der Stadt Rheinbach eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Diese Ausnahmefälle umfassen beispielsweise eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können oder eine Einbürgerung nach Ablauf der Einspruchsfrist.

 

Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein?

 

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr, bei der Stadt Rheinbach eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 16 Uhr, in den Briefkasten der Stadt Rheinbach – Wahlamt, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach.

Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines wird benutzerfreundlich erfasst. Anhand der eingegebenen Adresse werden nur die Wahlen angezeigt, für die der Bürger einen Wahlschein beantragen kann. Der Wahlscheinantrag wird medienbruchfrei und automatisiert an das Einwohnerverfahren MESO bzw. VOIS|MESO übergeben und steht in der Postbox zur Bearbeitung zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen