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Briefwahl beantragen

Kurzbeschreibung

Mit der Online-Anwendung OLIWA haben Sie die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ganz bequem über das Internet oder mobil mit dem Smartphone zu beantragen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

 

Online-Briefwahlantrag

Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag. Die Online-Beantragung ist ab dem 13. Januar 2025 (10:00 Uhr) bis zum 18.02.2025 (10:00 Uhr) möglich. 

Eine frühe Beantragung führt nicht zu einem früheren Versand der Unterlagen. Wir versenden die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 7. Februar 2025, da die gedruckten Stimmzettel erst gegen Ende der ersten Februarwoche bei der Stadt Rheinbach eintreffen werden.

 

-Hier können Sie den Online-Briefwahlantrag stellen-

 

Antrag über die Wahlbenachrichtigung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen.

Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten.

 

Schriftlicher Antrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

E-Mail an: wahlamt@stadt-rheinbach.de

Ihren Antrag senden Sie an:

Stadt Rheinbach

Wahlamt

Schweigelstr. 23

53359 Rheinbach

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Persönlich im Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 10.02.2025 geöffnet. Dort können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich beantragt werden. Auch die Stimmabgabe ist direkt vor Ort möglich.

 

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag – Mittwoch:       08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

Donnerstag:                    08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Freitag:                            08:00 - 11:30 Uhr

Sonderöffnungszeit:

Freitag, den 21. 02 25    08:00 – 12:00 Uhr und 13:00- 15:00 Uhr

 

Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?

Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Diese Ausnahmefälle umfassen beispielsweise eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können oder eine Einbürgerung nach Ablauf der Einspruchsfrist.

 

Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein?

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei uns eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Rheinbach – Wahlamt, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach.

Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines wird benutzerfreundlich erfasst. Anhand der eingegebenen Adresse werden nur die Wahlen angezeigt, für die der Bürger einen Wahlschein beantragen kann. Der Wahlscheinantrag wird medienbruchfrei und automatisiert an das Einwohnerverfahren MESO bzw. VOIS|MESO übergeben und steht in der Postbox zur Bearbeitung zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen