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Kindergeld und Kinderzuschlag
Kurzbeschreibung
Sie können Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung.
Falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West Bonn
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- Georg-von-Boeselager-Straße 25
- 53117 Bonn
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- Telefon:
0800 4555-530 - Fax:
0228 924-1437 - E-Mail:
familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
- Telefon:
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Agentur für Arbeit Bonn
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- Villemombler Str. 101
- 53123 Bonn
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- Telefon:
0228 9248900 - Fax:
0228 924-1437 - E-Mail:
bonn@arbeitsagentur.de
- Telefon:
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