Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Handwerks- und Gewerbebetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, einen Handwerkerparkausweis zu beantragen.
Der Handwerkerparkausweis kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) erteilt werden.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit sie
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
- spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst Verwaltungsvorschriften und Erlassen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde
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- Straße: Schweigelstraße Hausnummer: 23
- PLZ: 53359 Ort: Rheinbach
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