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Flächennutzungsplan

Beschreibung

Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandene und beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar (§ 5 (1) BauGB). Er ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine Außenwirkung entfaltet sondern ein behördenverbindliches Planungsinstrument ist. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan begründet kein Baurecht, sondern bedarf vorab einer Umsetzung in einem Bebauungsplan.

Zuständige Einrichtungen