Wasserwerk Rheinbach
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Beschreibung
Beim Wasserwerk der Stadt Rheinbach handelt es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung.
Es wird als Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie nach den Bestimmungen des Eigenbetriebes geführt.
Das Wasserwerk Rheinbach bezieht sein Wasser vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) mit Sitz in Siegburg-Siegelsknippen. Das Wasser wird im Härtebereich "weich" an die angeschlossenen Haushalte weitergeleitet.Â
Notdienst des Wasserwerkes 02226 917200
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Bei Fragen zu Gartenbewässerung, Regenwassernutzung, Eigentumswechsel und anderen steuerrechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Steuern und Abgaben.
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Downloads
- Antrag auf Trinkwasserversorgung
- Inbetriebsetzungsanzeige
- Installateurrichtlinien
- Empfänger-Vollmacht für Mieter
- Vordruck SEPA Mandat -Wasserwerk-
- Trinkwasseranalyse
- Information des Eigenbetriebes Wasserwerk der Stadt Rheinbach fĂĽr die Vermietung von Standrohren
- Info zur Jahresverbrauchsabrechnung 2025
Zuständige Einrichtungen
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Wasserwerk- Stadt Rheinbach
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- StraĂźe: Kriegerstr. Hausnummer: 12
- PLZ: 53359 Ort: Rheinbach
- Postfach 1128
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- Telefon:
02226 917-200 - Fax:
02226 917-229 - E-Mail:
wasserwerk@stadt-rheinbach.de
- Telefon:
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