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Jugendamt (Dienste)
Beschreibung
Aufgaben und Leistungen:
Das Jugendamt sieht seine zentrale Rolle darin, die Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Hierzu zählt auch, Eltern zu informieren und zu beraten. Leitziel der Jugendhilfe ist, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu schaffen oder zu erhalten. Das ist ein wesentliches Ziel, welches das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII) bereits in einer der Leitnormen im § 1 beschreibt.
Auf alle Leistungen des Jugendamtes besteht grundsätzlich ein Anspruch. Das Selbstverständnis des Jugendamtes ist insbesondere, rechtzeitig Hilfen und Unterstützung in und für Familien, Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Prüfung Ihres Anspruches auf Leistungen wird in einem üblichen Verwaltungsverfahren vorgenommen, das sich von den Ihnen vielleicht bekannten Verfahren dadurch unterscheidet, dass ein pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Dieser lässt sich natürlich nicht einfach "messen". Vielmehr kommen wir mit Ihnen während dieses Verfahrens ins Gespräch. Wenn Sie Interesse an den gesetzlichen Bestimmungen haben, können Sie sich hier informieren. Oder Sie lassen sich direkt hier im Jugendamt beraten.
Die Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen sind vielfältig, genauso vielfältig, wie der mögliche Unterstützungsbedarf oder der Bedarf an Hilfe oder Beratung in Familien. Hierauf konzentriert sich das Leistungsangebot Ihres Jugendamtes, indem es für Sie Hilfe und Unterstützung anbietet, die auf Ihre Lebenssituation passt.
Kontakt
Stadtjugendamt
Aachener Straße 16
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-600
E-Mail jugendamt@stadt-rheinbach.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit Sekretariat: 02226 / 917-600
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Downloads
- Antragsformular Sonderförderung für Freizeitmaßnahme
- Teilnehmerliste* zum Verwendungsnachweis über einen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit
- Antragsformular Richtlinienförderung und Verwendungsnachweis
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten, Material und Hilfsmitteln für die Jugendarbeit
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Maßnahmen der Feriennaherholung
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von internationalen Begegnungen
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Jugendwanderungen und Jugendfahrten
- Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu Bildungsveranstaltungen
- Allgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit
- Antragsformular Förderung offene Jugendeinrichtungen
- Antrag Unterhaltsvorschuss
- Anlage- Ergänzende Angaben zum Antrag UVG ab 12 Jahren
- Merkblatt Unterhaltsvorschuss
- Flüchtlingshilfe Jugendamt
Zuständige Einrichtungen
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Jugendamt
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- Aachener Str. 16
- 53359 Rheinbach
- Postfach 1128
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- Telefon:
02226 917-600 - Fax:
02226 917-620 - E-Mail:
jugendamt@stadt-rheinbach.de
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