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Kanalhausanschluss

Beschreibung

Antrag auf Erstellung eines Kanalhausanschluss

Soll ein Gebäude an das Kanalnetz der Stadt Rheinbach angeschlossen werden ist hierfür ein Antrag auf Erstellung eines Kanalhausanschlusses zu stellen. 

Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht

Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten sondern dezentral auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen. Auch hierfür ist ein Antrag auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht  zu stellen.

 

Fragen zu Kanalhausanschlüssen richten Sie bitte an:
02226 917 361

Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen richten Sie bitte an:
02226 917 339

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen