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Kanalhausanschluss
Beschreibung
Antrag auf Erstellung eines Kanalhausanschluss
Soll ein Gebäude an das Kanalnetz der Stadt Rheinbach angeschlossen werden ist hierfür ein Antrag auf Erstellung eines Kanalhausanschlusses zu stellen.
Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht
Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten sondern dezentral auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen. Auch hierfür ist ein Antrag auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht zu stellen.
Fragen zu Kanalhausanschlüssen richten Sie bitte an:
02226 917 361
Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen richten Sie bitte an:
02226 917 339
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Zuständige Einrichtungen
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Tiefbau, Infrastruktur und Gewässer
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- Aachener Str. 46a
- 53359 Rheinbach
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- E-Mail:
tiefbau@stadt-rheinbach.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-361
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E-Mail: wiebke.zanger@stadt-rheinbach.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-339
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E-Mail: regina.esser@stadt-rheinbach.de
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