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Jugendhilfe und Soziale Dienste

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 51.1

Beschreibung

Das Jugendamt sieht seine zentrale Rolle darin, die Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Hierzu zählt auch, Eltern zu informieren und zu beraten. Leitziel der Jugendhilfe ist, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu schaffen oder zu erhalten. Das ist ein wesentliches Ziel, welches das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII) bereits in einer der Leitnormen im § 1 beschreibt.

Auf alle Leistungen des Jugendamtes besteht grundsätzlich ein Anspruch. Das Selbstverständnis des Jugendamtes ist insbesondere, rechtzeitig Hilfen und Unterstützung in und für Familien, Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Prüfung Ihres Anspruches auf Leistungen wird in einem üblichen Verwaltungsverfahren vorgenommen, das sich von den Ihnen vielleicht bekannten Verfahren dadurch unterscheidet, dass ein pädagogischer Bedarf festgestellt wird. Dieser lässt sich natürlich nicht einfach "messen". Vielmehr kommen wir mit Ihnen während dieses Verfahrens ins Gespräch. Wenn Sie Interesse an den gesetzlichen Bestimmungen haben, können Sie sich hier informieren. Oder Sie lassen sich direkt hier im Jugendamt beraten.

Anschrift

  • Jugendhilfe und Soziale Dienste
  • Stadt Rheinbach - Jugendamt
  • Aachener Str. 16
  • 53359 Rheinbach
  • Postfach 1128


Kontakt

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