BIS: Suche und Detail

Standesamt der Stadt Rheinbach

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 32.3

Beschreibung

Übersicht der Aufgaben des Standesamtes:

  • Ausstellung von Urkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden)
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
  • Geburt eines Kindes
  • Namensänderungen
  • Anzeige eines Sterbefalls
  • Anmeldung einer Eheschließung

 

Heiraten in Rheinbach:

Eine Hochzeit ist ein besonderer und schöner Tag im Leben zweier Menschen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Tag zu einem individuellen und unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Hier geben wir Ihnen einige wichtige Hinweise, die Ihnen bei der Organisation der standesamtlichen Eheschließung helfen:

  • Eine standesamtliche Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin angemeldet werden.
  • Für die Anmeldung zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk die Verlobten ihren Wohnsitz haben.
  • Wohnen Sie nicht in Rheinbach, ist eine Eheschließung hier trotzdem möglich. Sie müssen dann lediglich die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen.
  • Haben wir die Unterlagen von dort erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um den weiteren Ablauf Ihrer Eheschließung zu planen.

Für Ihre Eheschließung nehmen wir uns Zeit – schließlich soll es der schönste Tag in Ihrem Leben werden – und berücksichtigen gerne Ihre individuellen Wünsche.

Montag bis Donnerstag:          
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Einmal im Monat bieten wir auch am Samstag Eheschließungen an. 
Dabei handelt es sich in der Regel um den 2. Samstag eines jeden Monats (nicht jeder 2. Samstag), an dem wir in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Trauungen durchführen.

 

Kontakt

Anschrift

  • Standesamt der Stadt Rheinbach
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Zuständige Kontaktpersonen