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Soziales
Kurzbezeichnung
Sachgebiet 50.1
Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und die Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit können Menschen stellen, die entweder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
- älter als 18 Jahre und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, voll erwerbsgemindert sind (im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).
Hilfe zum Lebensunterhalt
Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen stellen,
- die jünger als als 65 Jahre und befristet voll erwerbsunfähig sind.
Beide Hilfeleistungen sind ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, sie werden nur dann gewährt, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Er gilt für das Bundesland, in welchem er ausgestellt wurde.
Zur Erteilung eines Wohnberichtigungsscheines müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ausstellung ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Einkommensgrenzen (Jahresbruttobetrag) betragen für:
- 1 - Personen – Haushalt: 20.420 €
- 2 - Personen – Haushalt: 24.600 €
- Alleinerziehend (1 Kind): 25.340 €
- 3 - Personen (1 Kind): 31.000 €
- 4 - Personen (2 Kinder) 37.400 €
- 5 - Personen (3 Kinder) 43.800 €
Mit einem Wohnberechtigungsschein besteht die Möglichkeit, sich für in Rheinbach geförderte Wohnungen als wohnungssuchend vormerken zu lassen. Wenn eine geeignete Wohnung freigemeldet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter.
Anschrift
- Soziales
- Stadt Rheinbach - Rathaus
- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
Kontakt
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Telefon: 02226 917-0
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Fax: 02226 917-155
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleiterin
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Telefon: 02226 917-134
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-145
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E-Mail: stefanie.erbs@stadt-rheinbach.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-119
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-132
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-351
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02226 917-121
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-142
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Telefon: 02226 917-370
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E-Mail: elke.noethen@stadt-rheinbach.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-158
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E-Mail: carina.neff@stadt-rheinbach.de
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