BIS: Suche und Detail

Wohngeld

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 50.1

Beschreibung

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet.

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • Der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
  • und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Gewährung von Wohngeld ist Antragsabhängig.

Antragsvordrucke erhalten Sie

 

Telefon

02226 917-135

02226 917-136

Anschrift

  • Wohngeld
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Kontakt

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr

Zuständige Kontaktpersonen