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Wohngeld
Kurzbezeichnung
Sachgebiet 50.1
Beschreibung
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet.
Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:
- Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
- Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
- Der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
- und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).
Die Gewährung von Wohngeld ist Antragsabhängig.
Antragsvordrucke erhalten Sie
- an der Bürgerinfothek im Rathaus
- bei der Wohngeldstelle im Fachgebiet Soziale Leistungen
- oder online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - hier steht Ihnen auch der Wohngeldrechner des Landes NRW zur Verfügung.
Telefon
02226 917-135
02226 917-136
Anschrift
- Wohngeld
- Stadt Rheinbach - Rathaus
- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
Kontakt
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleiterin
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Telefon: 02226 917-134
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-136
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E-Mail: claudia.funke@stadt-rheinbach.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02226 917-135
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E-Mail: monika.matzke@stadt-rheinbach.de
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