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Straßenverkehrsbehörde Rheinbach

Kurzbezeichnung

Sachgebiet 32.3

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde Rheinbach ist für viele Anliegen rund um das Thema "Verkehr" zuständig.
 
Dazu zählen zum Beispiel:

  • Anordnung von Verkehrszeichen
  • Anhörverfahren nach der Straßenverkehrs-Ordnung zusammen mit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Bonn sowie den Straßenbaulastträgern zu Verkehrsthemen.
  • Genehmigung von Arbeiten im Straßenraum
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (z.B. für Schwertransporte, Ausnahmen von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten, …)
  • Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (Karnevalsumzüge, St. Martinszüge, …)
  • Sonderparkausweise für Anwohner und Handwerker
  • Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen


Der ruhende Verkehr wird in Rheinbach durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Fachgebietes „Ordnungsangelegenheiten“ kontrolliert. Falls Sie eine Verwarnung erhalten haben oder allgemein eine Auskunft zu den geltenden Regelungen aus dem Bereich Halten und Parken haben, können Sie sich bei den Kollegen*innen der Straßenverkehrsbehörde gerne erkundigen. 


Unter dem Fachbegriff Sondernutzung versteht man jede Nutzung öffentlicher Fläche entgegen dem eigentlichen Zweck. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Aufstellung eines Gerüstes
  • Aufstellung eines Baucontainers, eines Bauzaunes oder eines Baukranes
  • Lagerung von Baumaterialien (Steine, Sand, etc.)
  • Aufhängen von Plakaten auf öffentlicher Fläche
  • Aufstellung von Werbeständern, Verkaufsauslagen
  • Nutzung städtischer Flächen vor Gaststätten für Außengastronomien

Die Bearbeitung und Genehmigung dieser Sondernutzungsanträge erfolgt von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrsbehörde.

Anschrift

  • Straßenverkehrsbehörde Rheinbach
  • Stadt Rheinbach - Rathaus
  • Schweigelstraße 23
  • 53359 Rheinbach

Zuständige Kontaktpersonen