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Gaststättengewerbe
Kurzbeschreibung
Sie können den Antrag auf eine Erlaubnis im Kontext des Gaststättengewerbe elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der
- alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und
- die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist
benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, z.B. bei Vereinsfesten, unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden.
- Antrag (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
- Bauzeichnungen (Grundriss / Schnitt / Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
- Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume in Kopie
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon: 0228 - 22840)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (für Behörden)
- Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden)
- Personalausweis / Reisepass
- Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
- Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-358 - Fax:
02226 917-140 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-rheinbach.de
- Telefon:
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