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Einverständniserklärung für die Erteilung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahre oder Reisepasses unter 18 Jahre
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, sich mittels eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen zu können. Grundlage hierfür bildet das Personalausweisgesetz sowie das Passgesetz.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die in Rheinbach ihren Hauptwohnsitz haben, ist das Bürgerbüro für die Ausstellung des Ausweises und der Pässe zuständig.
Hinweise:
1. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
2. Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
-Geburts-, Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
-1 Foto (bitte auf die Anforderungen der biometrischen Fotos achten !!)
-eventuell vorhandener bisheriger Kinderreisepass oder Kinderausweis
-Personalausweise der Erziehungsberechtigten zum Abgleich der Unterschriften (eine Kopie der Ausweise ist ausreichend)
3. Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
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- Telefon:
02226 917-358 - Fax:
02226 917-140 - E-Mail:
buergerbuero@stadt-rheinbach.de
- Telefon:
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