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Bürgerbüro
Kurzbezeichnung
Sachgebiet 32.2
Beschreibung
Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
- An-, Ab- und Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie Reisepässe
- Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Auskunftssperren
- Beglaubigungen (keine Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- und Sterbeurkunden - außerdem ist zu beachten, dass bei Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten die Vorlage einer Übersetzung verlangt wird, siehe § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbenangelegenheiten
- Gaststättenangelegenheiten
- Genehmigungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
- Fundsachen
Im Serviceangebot befinden sich auch folgende Dienstleistungen, die ím Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden:
- Entgegennahme von Führerscheinanträgen (sowie Umtausch für den Kartenführerschein)
- Abmeldung von Kraftfahrzeugen
- Änderungen Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
- Ausländerangelegenheiten
Anschrift
- Bürgerbüro
- Stadt Rheinbach - Rathaus
- Schweigelstraße 23
- 53359 Rheinbach
Kontakt
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Telefon: 02226 917-358
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Fax: 02226 917-140
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E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 11:30 Uhr |
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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